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   BGH, 05.02.1953 - 4 StR 450/52   

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https://dejure.org/1953,4044
BGH, 05.02.1953 - 4 StR 450/52 (https://dejure.org/1953,4044)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1953 - 4 StR 450/52 (https://dejure.org/1953,4044)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1953 - 4 StR 450/52 (https://dejure.org/1953,4044)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.12.1951 - 3 StR 575/51
    Auszug aus BGH, 05.02.1953 - 4 StR 450/52
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Berichtigung des Hauptverhandlungsprotokolls vom Revisionsgericht nicht zu berücksichtigen, wenn sie erst nach Erhebung der Verfahrensrüge vorgenommen wird und dieser die Grundlage entzieht (BGHSt 2, 125).
  • BGH, 31.05.1951 - 3 StR 106/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.02.1953 - 4 StR 450/52
    In der ursprünglichen Fassung des Sitzungsprotokolls fehlt allerdings die nach § 273 StPO erforderliche Beurkundung der in § 247 Abs. 1 Satz 2 StPO als wesentliche Förmlichkeit vorgeschriebenen Unterrichtung (RG LZ 1915 Sp 846 Nr. 30; BGHSt 1, 259, 350).
  • RG, 30.03.1883 - 437/83

    1. Auslegung des §. 246 Abs. 1 St.P.O. und Anwendung desselben in dem Falle, wenn

    Auszug aus BGH, 05.02.1953 - 4 StR 450/52
    Dass dem zuletzt vernommenen Angeklagten A. das Ergebnis der Vernehmung seines Mitangeklagten noch vor seiner eigenen Vernehmung mitgeteilt wurde, war nicht erforderlich; es genügte vielmehr eine Unterrichtung, nachdem beide Angeklagte wieder vorgelassen worden waren (RGSt 8, 153).
  • RG, 18.06.1934 - 2 D 539/34

    Welche Beweiskraft kommt einer Beurkundung im Sitzungsprotokoll zu, die der

    Auszug aus BGH, 05.02.1953 - 4 StR 450/52
    Da mithin das Sitzungsprotokoll zur Zeit des Eingangs der Verfahrensrüge weder die Unterrichtung gemäss § 247 Abs. 1 Satz 2 StPO, noch ihre Unterlassung bewies, so hat das Revisionsgericht in freier Beweiswürdigung darüber zu befinden, ob die Unterrichtung erfolgt ist oder nicht (vgl. RGSt 68, 244).
  • BGH, 04.07.1972 - 5 StR 282/72

    Wiederherstellung der Öffentlichkeit des Verfahrens - Vernehmung eines die zum

    Hieraus folgt, daß das Revisionsgericht in freier Beweiswürdigung darüber zu befinden hat, ob die Öffentlichkeit vor der Verkündung des Urteils wiederhergestellt worden ist (vgl. BGH 4 StR 450/52 vom 5. Februar 1953 in MDR 1953, 273,; RGSt 57, 394; 68, 244).
  • BGH, 12.03.1953 - 4 StR 614/52

    Rechtsmittel

    Da das Protokoll nicht den Anforderungen des § 273 StPO entspricht, weil es weder die Beweistatsachen noch die Beweismittel des Antrages ersehen lässt, eignet ihm auch nicht die ausschliessliche Beweiskraft des § 274 StPO; vielmehr war der Senat genötigt, die Lücke durch freie Beweisermittlungen auszufüllen (RGSt 63, 408, 410 f BGH Urt vom 5. Februar 1953 - 4 StR 450/52 -).
  • BGH, 04.11.1954 - 4 StR 485/54

    Rechtsmittel

    Eine Protokollergänzung - sei es auch nur durch eine der Urkundspersonen - (BGH 4 StR 450/52 vom 5. Februar 1953; RGSt 68, 244) hat überhaupt nicht stattgefunden, war insbesondere bis zum Eingang der Revisionsrüge nicht einmal eingeleitet.
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